Aktivpension kommt 2027: Pensionisten könnten jährlich bis zu 15.000 Euro steuerfrei erhalten
KI-Zusammenfassung
- Veröffentlicht: 11. Juli 2026
- Ab 1. Jänner 2027 soll in Österreich die neue Aktivpension eingeführt werden.
- Wer nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters freiwillig weiterarbeitet, kann von einem Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich profitieren.
- Zusätzlich entfällt künftig für viele Pensionisten der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung.
- Profitieren können Pensionisten, Teilpensionisten und Personen, die ihren Pensionsantritt verschieben.
- Gleichzeitig sind im Pensionssystem weitere Sparmaßnahmen geplant.
Aktivpension soll längeres Arbeiten attraktiver machen
WIEN, 11. Juli 2026 – Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Jänner 2027 die Einführung der sogenannten Aktivpension. Ziel ist es, Menschen zu motivieren, auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters freiwillig weiterzuarbeiten.
Dafür soll ein steuerlicher Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr eingeführt werden. Zusätzlich sollen erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten künftig von ihrem eigenen Beitrag zur Pensionsversicherung befreit werden. Lediglich der Dienstgeberbeitrag bleibt bestehen.
Wer von der Aktivpension profitieren kann
Nach den derzeitigen Plänen richtet sich die Aktivpension an drei Personengruppen:
- Personen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinaus verschieben,
- Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Pension weiterhin arbeiten,
- Menschen, die eine Teilpension beziehen und nach Erreichen des Regelpensionsalters weiter erwerbstätig sind.
Voraussetzung sind mindestens:
- 480 Versicherungsmonate (40 Jahre) bei Männern,
- 408 Versicherungsmonate (34 Jahre) bei Frauen.
Diese Voraussetzungen sollen bis 2033 schrittweise vereinheitlicht werden, da das Pensionsantrittsalter der Frauen weiterhin angehoben wird.
Je höher der Zuverdienst, desto größer der Vorteil
Nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums ergeben sich je nach Einkommen unterschiedliche finanzielle Vorteile.
Beispiele:
- Krankenpfleger mit geringem Zuverdienst: +1.630 Euro pro Jahr
- Verkäuferin in Teilzeit: +7.668 Euro jährlich
- Industriearbeiter: +6.099 Euro, bei weiterem Vollzeitjob sogar +7.269 Euro
- Büroangestellte mit höherem Einkommen: +8.296 Euro jährlich
Der maximale steuerliche Freibetrag beträgt 15.000 Euro pro Jahr.
Ministerium betont Freiwilligkeit
Das Wirtschaftsministerium stellt klar, dass die Aktivpension keine Verpflichtung sei.
„Die Aktivpension ist kein Zwang zur Arbeit in der Pension. Sie ist ein Bonus fürs freiwillige Weiterarbeiten.“
Wer länger arbeitet, soll künftig deutlich mehr Netto vom Brutto behalten.
Gleichzeitig wird im Pensionssystem gespart
Neben den geplanten Begünstigungen sieht das Reformpaket auch Einsparungen vor.
So sollen die kommenden Pensionserhöhungen unter der Inflationsrate liegen. Außerdem werden die Regeln für die Korridorpension verschärft, was bereits zu intensiven Diskussionen im Nationalrat geführt hat.