Terrorist forderte geringere Strafe: „Ich bin geheilt“ – Gericht bleibt hart
Terroranschläge auf Christkindlmarkt und Bahnhof geplant
ÖSTERREICH. Ein 22-jähriger Afghane, der nach Angaben der Behörden als schlafendes Mitglied einer islamistischen Terrorgruppe galt, scheiterte mit seiner Berufung gegen eine 15-jährige Freiheitsstrafe. Das Oberlandesgericht Salzburg sah keinen Grund für eine Strafmilderung.
Den Ermittlungen zufolge plante der Mann mehrere schwere Terroranschläge. Zu den Vorwürfen zählen:
- das Hissen einer Flagge der Terrororganisation „Islamischer Staat“ auf der Festung Hohensalzburg,
- ein Bombenanschlag auf den Salzburger Christkindlmarkt,
- ein geplanter Angriff auf den Salzburger Hauptbahnhof,
- sowie der Versuch, eine Bekannte für einen Terroranschlag zu gewinnen.
Wegen dreier terroristischer Straftaten war er Ende des vergangenen Jahres zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Angeklagter sprach von Reue
Im Berufungsverfahren versuchte der 22-Jährige, die Richter von einer Strafmilderung zu überzeugen.
Er erklärte, seine Taten zu bereuen, und gab an, damals jung gewesen zu sein und die Folgen seines Handelns nicht verstanden zu haben.
„Ich war jung und wusste nicht, was ich tat. So war es nicht gemeint.“
Außerdem behauptete er, sich während seiner Haft vollständig vom Extremismus distanziert zu haben.
„Ich bin wieder geheilt.“
Staatsanwaltschaft forderte harte Linie
Die Staatsanwaltschaft verwies auf den religiös motivierten Hintergrund der geplanten Taten und betonte deren außergewöhnliche Schwere.
Nach Ansicht der Anklage müsse das Urteil nicht nur den Täter bestrafen, sondern auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Nachahmer entfalten.
Gericht bestätigt 15 Jahre Haft
Der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Salzburg folgte dieser Argumentation und bestätigte das ursprüngliche Urteil.
Die Richter erklärten, es gebe keinerlei Grundlage für eine Strafreduzierung. Damit bleibt die Freiheitsstrafe von 15 Jahren rechtskräftig.
Nach der Verhandlung wurde der Verurteilte von drei bewaffneten und vermummten Justizwachebeamten aus dem Gerichtssaal geführt.
Der Fall unterstreicht erneut die konsequente Linie der österreichischen Justiz im Umgang mit islamistisch motiviertem Terrorismus.