Mord nach Nachbarschaftsstreit in Graz: Oberlandesgericht hebt lebenslange Haft auf
KI-Zusammenfassung
- Veröffentlicht: 11. Juli 2026
- Das Oberlandesgericht Graz hat das Urteil im Mordfall aus Graz neu bewertet.
- Ein 53-jähriger Mann hatte 2025 seine 72-jährige Nachbarin nach einem eskalierten Nachbarschaftsstreit getötet.
- Die ursprünglich verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wurde auf 20 Jahre Haft reduziert.
- Die unbefristete Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum bleibt bestehen.
- Auch das Trauerschmerzengeld für die Hinterbliebenen wurde reduziert.
OLG Graz reduziert lebenslange Haft nach tödlichem Nachbarschaftsstreit
GRAZ, 11. Juli 2026 – Das Oberlandesgericht Graz (OLG) hat das Urteil im aufsehenerregenden Mordfall aus dem Grazer Bezirk Jakomini abgeändert. Ein 53-jähriger Mann, der im vergangenen Jahr seine 72-jährige Nachbarin nach einem eskalierten Nachbarschaftsstreit getötet hatte, muss nun 20 Jahre statt lebenslang ins Gefängnis.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die unbefristete Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Streit um Ameisen endete tödlich
Die Tat ereignete sich 2025 im Grazer Bezirk Jakomini.
Nach den Ermittlungen führte der Angeklagte eine Ameisenstraße in der Wohnung seiner Mutter auf einen Blumentopf der Nachbarin zurück. Zwischen den beiden Nachbarn hatte es bereits über Jahre hinweg Streitigkeiten gegeben.
Als der Mann den Blumentopf anhob, traf er auf die 72-Jährige. Die Situation eskalierte.
Laut Gericht brachte der 53-Jährige die Pensionistin zu Boden, trat und schlug auf sie ein und verletzte sie anschließend mehrfach mit einem Spaten. Die Frau starb noch am Tatort an ihren schweren Verletzungen.
Gericht berücksichtigt psychische Erkrankung
Das Grazer Schwurgericht hatte den Angeklagten zunächst wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach der Berufung überprüfte das Oberlandesgericht Graz den Fall erneut.
Die Richter kamen zum Schluss, dass die schwerwiegende und dauerhafte psychische Erkrankung des Mannes bei der Strafbemessung stärker berücksichtigt werden müsse.
Daher wurde die Freiheitsstrafe auf 20 Jahre reduziert.
Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum bleibt jedoch zeitlich unbefristet bestehen.
Entschädigung der Hinterbliebenen halbiert
Auch die zivilrechtlichen Ansprüche der Familie wurden neu bewertet.
Das ursprünglich zugesprochene Trauerschmerzengeld in Höhe von 20.000 Euro wurde vom Oberlandesgericht auf 10.000 Euro reduziert.
Mit der Entscheidung ist das ursprünglich verhängte lebenslange Strafmaß nicht mehr aufrecht.