Steiermark kämpft weiter gegen Pass für verurteilten Terroristen
KI-Zusammenfassung
- Veröffentlicht: 11. Juli 2026
- Das Land Steiermark hat gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichts außerordentliche Revision eingelegt.
- Streitpunkt ist die mögliche Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen wegen Terrorismus verurteilten Syrer aus Graz.
- Die Landesregierung wirft dem Gericht schwerwiegende Fehler bei der Beweiswürdigung vor.
- Laut Land besteht weiterhin ein Sicherheitsrisiko.
- Der Verwaltungsgerichtshof muss nun über die Revision entscheiden.
Steiermark zieht im Pass-Streit vor den Verwaltungsgerichtshof
GRAZ, 11. Juli 2026 – Der Rechtsstreit um die mögliche Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen wegen Terrorismus verurteilten Syrer geht in die nächste Runde. Wie angekündigt, hat das Land Steiermark außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht.
Die Landesregierung kritisiert das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Steiermark scharf und warnt vor möglichen Folgen für die öffentliche Sicherheit.
Landesregierung spricht von schwerer Fehlbeurteilung
Auslöser des Verfahrens ist ein Syrer aus Graz, der wegen terroristischer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde und bereits eine Haftstrafe verbüßt hat.
Das Landesverwaltungsgericht hatte die Ablehnung seines Staatsbürgerschaftsantrags aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts sei die Ablehnung unzureichend begründet gewesen und verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Das Land Steiermark widerspricht dieser Einschätzung deutlich.
In der außerordentlichen Revision spricht die Landesregierung von einer „krassen Fehlbeurteilung“ und kritisiert, dass wesentliche Sicherheitsbewertungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Warnungen des Staatsschutzes
Besonders kritisch sieht das Land die Einschätzung des Landesamtes für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE).
Nach Auffassung der Landesregierung habe das Gericht die Stellungnahme des Staatsschutzes weder ausreichend gewürdigt noch rechtlich bewertet.
Laut den Sicherheitsbehörden könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass vom Betroffenen ein Gefährdungspotenzial ausgehe.
Waffenverbot laut Land weiterhin gültig
Ein weiterer Streitpunkt betrifft ein Waffenverbot.
Während das Landesverwaltungsgericht davon ausging, dass dieses bereits ausgelaufen sei, verweist das Land auf eine Verlängerung bis 15. April 2031.
Nach Ansicht der Landesregierung hätte diese Information bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen.
Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof
Neben der Steiermark kündigte auch das Innenministerium rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an.
Nach Informationen der „Krone“ kam jedoch kein gemeinsames Rechtsmittel zustande.
Nun wird der Verwaltungsgerichtshof darüber entscheiden, ob die außerordentliche Revision zulässig ist und ob das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Bestand hat.