Steiermark verschärft Asylkurs: Neuer Vertrag für Asylwerber sorgt für Diskussionen
Kurz zusammengefasst
- Die Steiermark führt einen verpflichtenden Vertrag für Asylwerber ein.
- Darin wird betont, dass Asylwerber lediglich Gäste im Land seien.
- Asyl wird ausdrücklich als vorübergehende Schutzmaßnahme beschrieben.
- Der Vertrag enthält Vorgaben zur heimischen Leitkultur und zum Verhalten.
- Wer das Dokument nicht unterschreibt, soll keine Sozialleistungen des Landes erhalten.
Die steirische Landesregierung verschärft ihren Asylkurs erneut. Nach der Einführung der Sachleistungskarte, der Verpflichtung zu gemeinnützigen Arbeiten und der Kürzung verschiedener Förderprogramme folgt nun die nächste Maßnahme: Künftig müssen Asylwerber einen verpflichtenden Vertrag unterschreiben, der zahlreiche Verhaltensregeln und Grundsätze für ihren Aufenthalt in der Steiermark festlegt.
Mit diesem Schritt verfolgt die blau-schwarze Landesregierung nach eigenen Angaben das Ziel, die Steiermark als Zielland für Asylwerber weniger attraktiv zu machen und gleichzeitig klare Erwartungen an Personen zu formulieren, die sich im Rahmen eines Asylverfahrens im Bundesland aufhalten.
Asylwerber gelten laut Vertrag als Gäste
Ein besonders diskutierter Punkt des Vertrags betrifft die Formulierung, dass Asylwerber lediglich Gäste in der Steiermark seien. Daraus leite sich die Verpflichtung ab, sich gegenüber den Gastgebern respektvoll zu verhalten und die geltenden Regeln des Landes einzuhalten.
Darüber hinaus soll im Dokument festgehalten sein, dass selbst ein positiver Asylbescheid keinen dauerhaften Aufenthalt garantiert. Asyl werde ausdrücklich als temporäre Schutzmaßnahme bezeichnet, die unter bestimmten Voraussetzungen wieder aberkannt werden könne.
Rückkehr ins Heimatland soll geprüft werden
Fällt der Fluchtgrund weg, soll laut Vertrag eine freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland geprüft werden. Ein dauerhafter Aufenthalt in Österreich auf Grundlage des Asylrechts werde darin ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit dieser Formulierung will die Landesregierung nach Medienberichten verdeutlichen, dass das Asylrecht dem Schutz vor Verfolgung dient und keine dauerhafte Einwanderungsmöglichkeit darstellen soll.
Bekenntnis zur Leitkultur vorgesehen
Ein weiterer Bestandteil des Vertrags ist das Bekenntnis zur heimischen Leitkultur. Laut den bekannt gewordenen Inhalten werden unter anderem fundamentalistisch geprägte religiöse Symbole sowie Gesichtsverschleierungen wie Burka oder Niqab als mit den vorgesehenen Grundsätzen nicht vereinbar bezeichnet.
Die Landesregierung sieht darin einen Beitrag zur Integration und zum Zusammenleben in der Steiermark.
Keine Sozialleistungen ohne Unterschrift
Wer den Vertrag nicht unterschreibt, soll nach den Plänen des Landes künftig keine Sozialleistungen des Landes Steiermark erhalten.
Die neuen Vorgaben dürften die politische Debatte über Asyl, Integration und Migration weiter anheizen. Während Befürworter die Maßnahmen als notwendiges Signal für klare Regeln und geordnete Verhältnisse begrüßen, erwarten Kritiker rechtliche und politische Auseinandersetzungen über einzelne Bestimmungen des Vertrags.
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